Entlastungsleistungen bei Pflegegraden

Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI


Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Haushalts -und Fensterreinigung.

Sollten Sie einen Pflegegrad haben können Sie sich Ihre Haushalts- und Fensterreinigung von der Krankenkasse erstatten lassen.

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C. a. M. UG

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